Pressemitteilung 25/21: Spendenverwendung - Rotes Kreuz startet mit einer weiteren Finanzhilfe für Betroffene in den Hochwasserregionen
Mainz / Kreis Ahrweiler. Das Rote Kreuz in Rheinland-Pfalz unterstützt nach dem Ende des DRK-Förderprogramms „Kita- und Schulstarter“ mit einem weiteren Aufbauhilfe-Paket betroffene Menschen in den Hochwasserregionen der DRK-Kreisverbände Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und Vulkaneifel. Die Soforthilfe finanziert sich aus Spendengeldern des Deutschen Roten Kreuzes. Allein über das DRK-Förderprogramm „Kita- und Schulstarter“ sind über 800.000 Euro an betroffene Menschen ausgeschüttet worden.
„Die DRK-Finanzhilfen II schließen an die bisherigen Soforthilfeprogramme an und gewähren eine finanzielle Unterstützung in Form einer Haushaltsbeihilfe. Wir möchten auch diejenigen Menschen erreichen, die bisher keine Soforthilfen trotz ihrer Bedürftigkeit erhalten haben. Gerade ältere und besonders bedürftige Menschen sollen durch dieses zweite Paket angesprochen werden,“ informiert Manuel Gonzalez, Vorstand des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz. „Wir erleben vor Ort, wie dringlich es die Wieder-Aufbauhilfe jetzt braucht, um das alltägliche Leben gut meistern zu können.“
Die DRK-Finanzhilfen II umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich notwendige Wiederbeschaffungsmaßnahmen von notwendigen Haushaltsgegenständen und Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Dazu können u.a. Kleidung, Unterkunft einschließlich Heizung, Körperpflege und Hausrat gehören.
Die Finanzhilfen II ermöglichen eine einmalige unbare Auszahlung in Höhe vom maximal 500,- Euro pro Haushalt. Für jede weitere Person des Haushalts können jeweils weitere maximal 250,- Euro ausgezahlt werden, höchstens jedoch 1.500,- Euro pro Haushalt. In begründeten Fällen und zwingend nachzuweisenden Härtefällen können bis zu 5.000,- Euro gezahlt werden. Ein Härtefall liegt bei Mittellosigkeit oder besonderer Bedürftigkeit vor. „Mit der Härtefallregelung wollen wir individuelle Nachteile oder Schwächen ausgleichen,“ so Gonzalez. Nachweise für den Härtefall sind z.B. Schwerbehindertenausweis, Bescheid zur Gewährung von Hilfen zum Lebensunterhalt (SGB XII), Einstellungsbescheid SGB II oder Bescheid über Gewährung von Wohnhilfe.
Die DRK-Finanzhilfen II knüpfen an die ausgelaufenen Soforthilfen des Kreises. Vor allem Betroffene, insbesondere ältere Menschen, die bisher noch keine Hilfe beantragen konnten, haben nun erneut eine Chance auf finanzielle Unterstützung.
Anträge für die DRK-Finanzhilfen II sind auf den Homepages der betroffenen DRK-Kreisverbände zu finden.
Ahrweiler www.kv-aw.drk.de/ahr
Bitburg-Prüm www.drk-bitburg-pruem.de
Trier-Saarburg www.kv-trier-saarburg.drk.de
Vulkaneifel www.vulkaneifel.drk.de
Spenden für betroffene Menschen der Flutkatastrophe
Spenden-Portal
Der DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz hat aufgrund des großen Spenden-Aufkommens ein Spenden-Portal für betroffene Menschen aus den Hochwassergebieten eingerichtet. Mit dem Portal https://hilfe.drk-web.de/ sollen Spender*innen und Hilfsbedürftige zusammengebracht werden.
Obwohl von der Flut selbst hart betroffen, setzen die Rotkreuzler des Kreises Ahrweiler mit dem bundesweiten DRK-Netzwerk alles daran, einerseits die Basisversorgung der Mitbürger aufrecht zu erhalten und andererseits, wo erforderlich, die Flutopferhilfe zu erweitern.
Flut geht - wir bleiben! Als regionale DRK-Gliederung ist der DRK-Kreisverband Ahrweiler e.V. noch vor Ort, wenn alle anderen längst abgereist sind: Wir sind das Deutsche Rote Kreuz im Kreis Ahrweiler!
Hochwasserhilfe Spendenkonto DRK-Kreisverband Ahrweiler e.V.
IBAN: DE 42 5775 1310 0000 8000 29
Stichwort: Hochwasserhilfe Ahr
www.kv-aw.drk.de/jetzt-spenden